OVG entscheidet: Der Bebauungsplan ist unwirksam – der Kampf aber noch nicht vorbei!
Am 22.06.2023 hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster die Verhandlung des Normenkontrollantrags stattgefunden. Wofür wir alle lange gemeinsam gekämpft haben, ist eingetreten.
Das höchstrichterliche Urteil: Der Bebauungsplan ist unwirksam!
Was heißt das im Klartext?
Die Stadt kann zwar munter weiterplanen, derzeit gibt es jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Bebauung. Bezüglich Schallschutz und Verkehrslärm liegen Unplausibilitäten vor. Die Stadt muss dem Rat diesbezüglich neue Gutachten vorlegen. Nur durch die Mehrheit des Rates kann der Bebauungsplan wieder Rechtskraft erlangen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Stadtverwaltung schnell Nägel mit Köpfen machen will und dem Rat noch vor den Sommerferien 2024 zur Beschlussfassung über den Bebbauungspan lädt. Dies natürlich nur, sofern die Unterlagen entsprechend nachgebessert sind. Eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung oder die Einbeziehung weiterer Gremien ist jedoch nicht vorgesehen.
Klares Urteil trotz öffentlicher Bagatellisierung
Bevor ein Oberverwaltungsgericht ein Urteil mit solch drastischen Auswirkungen fällt, müssen berechtigte Einwände und beachtliche Mängel vorliegen. Auch blumige Pressemitteilungen [1] über das Voranschreiten des Vorhabens täuschen nicht darüber hinweg, dass das Gewerbegebiet vorerst auf Eis liegt.
Erneute Gelegenheit einer weitsichtigen Entscheidung für die Ratsmitglieder
Seit dem ersten Beschluss zur Verabschiedung des Bebauungsplans ist viel passiert. Der Klimawandel schreitet voran, Überflutungen haben auch vor unserer Stadt nicht halt gemacht, ein grausamer Krieg zwingt uns, Abhängigkeiten, auch bei der Lebensmittelversorgung neu zu überdenken, die Baukosten sind in die Höhe geschossen, das Klima für Baufinanzierungen denkbar ungünstig, neue Leerstände abgewanderter Unternehmen; diese und weitere Aspekte tragen dazu bei, dass die Entscheidung über den Bebauungsplan an der Langenberger Straße sicherlich neu bewertet werden muss. Nichts weniger dürfen wir von den amtierenden Ratsmitgliedern erwarten. Wir hoffen auf eine Entscheidung mit Weitblick!