• KULTURLANDSCHAFT

    Das große Feld – ein Stück Bergische Kulturlandschaft.

  • 21.03.2018 – 03.04.2018,  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.03.2018 – 27.04.2018,  Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Öffentlicher Verlauf in den Sitzungen:
26.09.2017,  Aufstellungssbeschluss Umwelt/Planungsausschuss
Niederschrift:
Es erfolgen keine Wortmeldungen.
14.09.2017 Aufstellungsbeschluss BZA
Niederschrift:
Aufhebung der Beschlussfassung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 BauGB für das geplante Gewerbegebiet 
Langenberger Straße Vorlage: 223/2017
Die Verwaltung erläutert die Thematik und weist auf das mehrstufige Verfahren hin.Der Sprecher der Piraten-Fraktion fragt nach den bereits vorliegenden Gutachten, den eventuell erfolgten Enteignungen sowie der Höhe des Verlustes, da von dieser Maßnahme kein Gewinn zu erwarten sei. 
Hierzu führt die Verwaltung aus, dass bereits Gutachten zur Bodenuntersuchung und zur Bergbauuntersuchung vorlägen. Weiterhin habe es bis zum heutigen Tage keine Enteignungen gegeben. Die Angaben zu den Verlusten werden im nichtöffentlichen Teil bekanntgegeben.
Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bedauert, dass wiederum eine große Naturfläche versiegelt werde. Weiterhin mache das Gewerbegebiet an dieser Stelle keinen Sinn.
Sodann fasst der Bezirksausschuss Velbert-Mitte folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Velbert hebt den Beschluss vom 29.09.2015 zum Beginn der vorbereitenden Untersuchung gemäß § 165 Abs. 4 i. V. m. § 141 Baugesetzbuch für das geplante Gewerbegebiet – Langenberger Straße auf.
Von der Aufhebung des Beschlusses sind folgende Grundstücke betroffen: 
Gemarkung 3282 Flur 52 Flurstücke: 
248, 249, 250, 253/1, 261/1, 261/2, 1805, 2117, 
2209, 2210, 2213, 2214, 2910, 2300, 2304, 2315, 2317, 2318, 2319, 2333, 2368, 2595, 
2598, 3025, 3120, 3121, 3122, 3123. 
Beratungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
29.09.2015 Beginn der vorbereitenden Untersuchung  Rat 
Niederschrift:
Beratungsergebnis:46 Stimmen dafür, 11 dagegen (Bündnis 90 / Die Grünen; Die Linke, Piraten)
15.09.2015 Beginn der vorbereitenden Untersuchung Haupt- und Finanzausschuss 
Niederschrift:
09.09.2015 Beginn der vorbereitenden Untersuchung Ausschuss für Wirtschaftsförderung 
und Stadtmarketing 
Niederschrift:
Die Verwaltung  stellt die Vorlage kurz vor. Ein Sprecher von Velbert anders  äußert seine Bedenken hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen bei Fertigstellung der A44 und weist auf die Länge einer solchen Entwicklungsmaßnahme hin. Die Verwaltung  führt aus, dass die Gespräche mit den Eigentümern an der Langenbergerstraße bereits seit Jahren geführt wurden. Noch zu Jahresanfang ging man davon aus, dass eine Einigung kurzfristig erzielt werden könnte. Eine Einigung zu noch vertretbaren Konditionen ist aktuell jedoch nicht mehr erkennbar. Vor diesem Hintergrund und der Bedeutung dieser Fläche für die Sicherung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Velbert sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, alle Möglichkeiten für eine Entwicklung dieses Standortes mit Nachdruck zu prüfen. Daneben liegt aktuell ein maßgeblicher Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung in der zügigen Mobilisierung von Gewerbeflächen, um kurzfristige Flächenengpässe zu vermeiden. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass mit diesem Beschluss zunächst eine einleitende Untersuchung durchgeführt werden soll und erst nach Vorliegen der Ergebnisse eine Entscheidung über einen Satzungsbeschluss herbeizuführen ist. Schließlich bleibt die Möglichkeit eines freihändigen Erwerbs im Falle einer Einigung mit den Eigentümern auch während der Untersuchungen bestehen. 
01.09.2015 Beginn der vorbereitenden Untersuchung Umwelt- und Planungsausschuss 
Niederschrift:
Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen  erkundigt sich, ob die gesamt Fläche benötigt wird oder ob Teilflächen ausreichend sind. 
Die Verwaltung  führt aus, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine enteignungsgleiche Maßnahme nach dem BauGB handele.  
Zunächst solle gutachterlich geprüft werden, welche Flächen zur gewerblichen Nutzung in Frage kommen und auf welchen Flächen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden können. Je nach Ergebnis der Gutachten könne dies auch bedeuten, dass der Geltungsbereich geändert würde. Vertreter der SPD – Fraktion und der Piraten – Fraktion  sehen die Maßnahme als notwendig an, vor allem im Hinblick darauf, dass es im Stadtgebiet nicht viele adäquate Gewerbeflächen gebe. 
Der Vorsitzende  ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass die Stadt Velbert die ihr nach dem Regionalplan zustehenden Gewerbeflächen nicht nachweisen könne. Wenn man jetzt auch noch die Fläche an der Langenberger Straße unberücksichtigt ließe, würde das die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe erschweren. Außerdem würde mit dem jetzigen Beschluss lediglich die Maßnahme begonnen werden. 
01.09.2015 Beginn der vorbereitenden Untersuchung Bezirksausschuss V.-Mitte 
Niederschrift:
Nach einer kurzen Einführung in die Thematik durch Frau Möller, beantwortet diese die aus der Diskussion aufkommenden Fragen zu den Zielen und den Auswirkungen über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das geplante Gewerbegebiet.  
Die Anfrage von Herrn Manck bezüglich der Angabe von Kosten und Rückflüssen, wird von der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 25 behandelt. 
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Bebauungspläne im Verfahren: 761 – Große Feld / Langenberger Straße –
8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich – Große Feld / Langenberger Straße
FNP 2020 (Überschwemmungsgebiete)
Stadtplanung Online
13.07.2017     Neues Gewerbegebiet soll an der Langenberger Straße entstehen
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Eventuel Hilfreiches:
Einspruch Bebauungsplan
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Pressespiegel:

Eine nette Überschrift

Stellungnahme Stadt Velbert

Wikipedia: Velberter Höhenrücken

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Velberter Höhenrücken
Systematik nach Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands
Großregion 1. Ordnung Mittelgebirgsschwelle
Großregion 2. Ordnung Rheinisches Schiefergebirge
Haupteinheitengruppe 33 →
Süderbergland
Über-Haupteinheit 337 →
Bergisch-Sauerländisches Unterland
Region 4. Ordnung
(Haupteinheit)
3371
Niederbergisch-Märkisches Hügelland
Region 5. Ordnung 3371.1 →
Bergisch-Märkisches Hügelland
Naturraum 3371.10
Velberter Höhenrücken
Geographische Lage
Koordinaten 51° 20′ 0″ N, 7° 3′ 0″ OKoordinaten: 51° 20′ 0″ N, 7° 3′ 0″ O | OSM |
Velberter Höhenrücken (Nordrhein-Westfalen)
Velberter Höhenrücken
Lage Velberter Höhenrücken
Gemeinde Velbert, Wülfrath
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Staat Deutschland

Der Velberter Höhenrücken ist eine Naturräumliche Einheit mit der Ordnungsnummer 3371.10.

Der langgestreckte Höhenrücken erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung auf dem Stadtgebiet der bergischen Städte Velbert (mit dem Ortskern und dem Stadtteil Tönisheide) und Wülfrath (Gemarkung Nord Erbach). Der höchste Punkt mit 250 m bildet der Ortskern Velberts. Nach Westen fällt das Gelände mit einer deutlichen Stufe zu den Niederbergischen Höhenterrassen (Ordnungsnummer 3371.0) ab. Im Osten liegt das Hardenberger Hügelland (Ordnungsnummer 3371.12) und der Höhenzug Voßnacken (Ordnungsnummer 3371.11). Südlich schließt die das Wülfrather Kalkgebiet (Ordnungsnummer 3371.17) an, nördlich geht der Höhenzug in das Ruhrschichtrippenland (Ordnungsnummer 3371.14) über.[1]

Der Höhenzug bildet eine Wasserscheide, die Bäche westlich des Kamms entwässern direkt in den Rhein, die östlich in die Ruhr. Geologisch besteht der Höhenrücken aus oberdevonischen gefalteten grauen und kalkigen Schiefern (Velberter Schichten), die teilweise mit Sandsteinenund Kalkbänken durchsetzt sind. Ein Höhenweg (Landesstraße L74, vormals Bundesstraße 224) verbindet Essen-Werden über Velbert und Tönisheide mit Wuppertal. Parallel dazu verläuft die Trasse der stillgelegten Niederbergbahn, die als Panoramaradweg Niederbergbahn zu einem Radwanderweg umgebaut wurde.[1]

  1. Hochspringen nach: a b Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands: Blatt 108/109: Düsseldorf/Erkelenz (Karlheinz Paffen, Adolf Schüttler, Heinrich Müller-Miny) 1963; 55 S. und Digitalisat der zugehörigen Karte (PDF; 7,4 MB)

aus LVR-Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Düsseldorf:

Leitbilder und Ziele 

Schutz und Erhalt der Boden- und Baudenkmäler, Schutz der kulturland-schaftlich bedeutsamen Stadtkerne sowie der o.g. Blickbeziehungen. 

Beibehaltung der Geschlossenheit der Waldflächen, z.B. entlang des Schwarz-bachtales, im Tal der Wupper, in der Dolinenlandschaft, im Mettmanner Löss-lehmgebiet und im östlichen ehemaligen Waldweidegürtel. 

Bewahrung der differenzierten Siedlungsstruktur mit Städten, Haufendörfern, Weilern und Einzelhöfen mit den Ackerflächen und zugehörigen Gärten, Obst-wiesen und Waldflächen. 

Offenhaltung der unbebauten Flächen mit Einzelhöfen und Weilern zwischen den Städten und Großdörfern. 

Konzentration der weiteren gewerblichen und industriellen Entwicklung auf die bereits bestehenden Flächen und Gebäude in den Industrie- und Gewerbegas-sen unter Bewahrung des industriekulturellen Erbes. 

Bewahrung des agrarkulturellen Erbes in der rechtsrheinischen Börde um Mettmann. 

Sichern und Erlebbarmachen von Fernblicken und Sichtbezügen. 

Erhalten und Vermitteln von historischen Elementen und Strukturen der Ge-werbe- und Industriegeschichte (z.B. Mühlen, Hämmer, Bergbau, Steingewin-nung, Verkehr). 

Nutzung der erhaltenen Wasserkraftanlagen für die Gewinnung regenerativer Energie. 

Bewahrung von Teilen der Fossilvorkommen im Bereich des Remscheider Sat-tels und bei Wuppertal-Dornap/Wülfrath/Neandertal vor dem Abbau von Kalk-gestein. 

20. August 2010 13 © LVR / LWL 

Erhalt und Pflege der verkehrstechnischen Denkmäler. 

Bewahrung des industriekulturellen Erbes im Tal der Wupper und in den Nebentälern. 

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